Kletterregelung
Befristete Sperrung: Nein.
Räumliche Einschränkung: Erlaubt ist nur das Klettern am Eichhaldenfirst und das Begehen des Karlsruher Grats. Das Betreten bewachsener Hangkanten ist verboten.
Ausstiegsverbot: Nein.
Neutouren und Sanierungen: Neutouren und Sanierungen nur in Absprache mit dem AKN Nordschwarzwald.
Magnesiaverbot: Ja.
Kletterkurse verboten:
Anreise & Zustieg
Von Ottenhöfen (Tal) oder dem Parkplatz am Bosensteiner Eck (Höhe) zu Fuss zum Karlsruher Grat. Über den Karlsruher Grat zum Ende des Eichhaldenfirst auf- oder absteigen, der bei einer Scharte von Süden kommend auf den Karlsruher Grat trifft. Östlich des Eichhaltenfirst entlang auf Pfad zu den Einstiegen absteigen.