Kletterregelung

Befristete Sperrung: Nein.

Räumliche Einschränkung: Erlaubt ist nur das Klettern am Eichhaldenfirst und das Begehen des Karlsruher Grats. Das Betreten bewachsener Hangkanten ist verboten.

Ausstiegsverbot: Nein.

Neutouren und Sanierungen: Neutouren und Sanierungen nur in Absprache mit dem AKN Nordschwarzwald.

Magnesiaverbot: Ja.

Kletterkurse verboten:

Anreise & Zustieg

Von Ottenhöfen (Tal) oder dem Parkplatz am Bosensteiner Eck (Höhe) zu Fuss zum Karlsruher Grat. Über den Karlsruher Grat zum Ende des Eichhaldenfirst auf- oder absteigen, der bei einer Scharte von Süden kommend auf den Karlsruher Grat trifft. Östlich des Eichhaltenfirst entlang auf Pfad zu den Einstiegen absteigen.