Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 30.7. 25 die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Badener Wand aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das heißt die Badener Wand ist noch gesperrt. Inzwischen ist die Urteilsbegründung eingegangen.
In der PM des Verwaltungsgerichts erfahrt ihr das Wichtigste dazu.
Der Landesverband des Deutschen Alpenvereins hat das Urteil angenommen, die Stadt Baden-Baden und das Regierungspräsidium Karlsruhe sind noch in der Bewertungsphase. Hier gilt es abzuwarten.
Der Landesverband und der AKN möchten möglichst bald die Gespräche mit dem Regierungspräsidium wieder aufnehmen und haben dies signalisiert.
Wir möchten zum Schluss nochmals darauf hinweisen: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Badener Wand damit noch gesperrt. Bitte respektiert dies weiterhin. Sobald es etwas Neues dazu gibt, erfahrt ihr es hier.


