Wir können leider keinen Wiedereröffnungstermin angeben. Die Gemeinde Forbach hat eine immer noch gültige Allgemeinverfügung erlassen. Das Betreten der Straße und somit das Klettern sind verboten.
www.forbach.de/site/Forbach/get/documents_E-339534328/forbach/Dateien/Ortsrecht/Allgemeinverf%C3%BCgung%20Felsenstra%C3%9Fe.pdf